Hier können Sie sich umfassend über unser Leistungsangebot für die Jungjägerausbildung informieren.
Neben den gesetzlichen Grundlagen für die Zulassung zur Jägerprüfung im Kreis Siegen-Wittgenstein informieren wir Sie gerne über die Ausbildungsinhalte unserer Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung.
Bitte beachten Sie, dass die Zulassung zur Prüfung bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein
nur erfolgt, wenn der gewöhnliche Aufenthaltsort des Bewerbers im Bereich dieser Behörde liegt!
Sollten Sie die Prüfung in einem anderen Kreisgebiet von NRW ablegen wollen, dann sprechen Sie uns bitte im Vorfeld an, um die Rahmenbedingungen zu klären.
Zudem haben wir die Zulassung durch das Gesundheits- und Veterinäramt des Kreises Siegen-Wittgenstein als Anbieter der Schulung zur "kundigen Person" gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 Anhang III, Abschnitt IV, Kap. I i. V. m. § 4 Abs. 1 der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung, sowie die Durchführung der Schulung zur Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen gemäß § 6 Abs. 2 der Tierischen Lebensmittel-Überwachungsverordnung.